Corporate Governance Bericht
Der Österreichische Corporate Governance Kodex wird vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegeben. Der Kodex kann jederzeit auf der Website des Arbeitskreises abgerufen werden (www.corporate-governance.at).
Im Januar 2010 wurde eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht, welche für das Geschäftsjahr 2010/11 umgesetzt wurde.
Die Zumtobel AG erklärt ihre freiwillige Selbstverpflichtung auf den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung von Januar 2010. Zumtobel sieht die aktive Umsetzung des Kodex als wesentliche Verpflichtung im Sinne einer auf nachhaltige und langfristige Wertsteigerung ausgerichteten Leitung der Unternehmensgruppe.
Wie schon in den Jahren zuvor wurde auch im Geschäftsjahr 2010/11 der Kodex von der Zumtobel AG nahezu lückenlos eingehalten. Es wurden nicht nur die Mindestanforderungen umgesetzt, sondern auch die R-Regeln weitestgehend angewendet. Lediglich bei fünf C-Regeln der insgesamt 83 Regeln des Kodex besteht eine teilweise abweichende Umsetzung. Diese Abweichungen werden nachfolgend im Sinne des Grundsatzes Comply or Explain erläutert.
Für das Geschäftsjahr 2011/12 wird die Einhaltung des Kodex fortgesetzt und auch weiterhin die bestmögliche Anwendung seiner Regeln angestrebt.
Der Vorstand der Zumtobel AG hat die Abteilung Investor Relations beauftragt, einen Compliance Review zum Österreichischen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2010/11 durchzuführen. Basierend auf diesem Compliance Review erklärt die Zumtobel AG, dass sie im Geschäftsjahr 2010/11 alle L-Regeln der Kodex-Fassung von Januar 2010 eingehalten hat. Folgende C-Regeln der Kodex-Fassung von Januar 2010 wurden bzw. werden derzeit nicht bzw. teilweise eingehalten:
Regel 27a: Bei vorzeitiger Beendigung von Vorstandsverträgen von Seiten des Aufsichtsrats muss in der Regel der Anspruch aus der Restlaufzeit der bestehenden Verträge ausbezahlt werden. Dies kann im Maximum zwei Jahresgesamtvergütungen überschreiten, da die Vorstandsverträge auf drei Jahre abgeschlossen sind.
Regel 30: Informationen über den Versicherungsschutz im Allgemeinen und über D&O-Versicherungen im Besonderen werden in der Zumtobel Gruppe als vertrauliche Unternehmensdaten betrachtet, deren Veröffentlichung geeignet ist, dem Unternehmen Schaden zuzufügen. Die Zumtobel Gruppe sieht daher von einer Veröffentlichung ab.
Regel 43: Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten entspricht dem Vergütungsausschuss gemäß Regel 43. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dipl.-Ing. Jürg Zumtobel ist allerdings nicht Vorsitzender dieses Ausschusses sondern stellvertretender Vorsitzender.
Regel 51: Die Vergütungen für jedes Aufsichtsratsmitglied werden nicht einzeln veröffentlicht. Die Zumtobel Gruppe vertritt die Auffassung, dass eine Detaillierung dem Leser des Jahresfinanzberichts kaum Informationsmehrwert bietet.
Regel 55: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dipl.-Ing. Jürg Zumtobel, war bis zu seiner Bestellung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats im September 2003 der Vorsitzende des Vorstands der Zumtobel AG.
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