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Insider Compliance

Gemäß zwingenden österreichischen Rechtsvorschriften müssen angemessene organisatorische Maßnahmen und interne Richtlinien zur Verhinderung des Missbrauchs von Insider-Informationen eingerichtet werden. Unter anderem ist diese Verpflichtung im österreichischen Börsegesetz und in der österreichischen Emittenten-Compliance-Verordnung ("ECV") enthalten.

Um das Bewusstsein für den Umgang mit Insider-Informationen in der Zumtobel Gruppe zu stärken wurde ein Rahmen von Insider-Guidelines ("INLine") eingerichtet. Er besteht aus

  1. einer allgemeinen Erklärung betreffend Insider-Informationen im Verhaltenskodex der Zumtobel Gruppe,
  2. der Insider-Konzernrichtlinie mit Informationen, die für alle bei und für die Zumtobel Gruppe tätigen Personen wichtig sind, und
  3. der Konzernrichtlinie für ECV Compliance, die sich an alle Personen richtet, die in Vertraulichkeitsbereichen tätig sind.

In der Sitzung des Vorstands der Zumtobel AG vom 18. April 2006 wurde Dietmar Grabher als Beauftragter für Insider Compliance der Zumtobel Gruppe bestellt.

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