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Aufsichtsrat der Zumtobel Gruppe

 
 
 
 
Vergütungsregelung

Gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrats (letztmalig geändert am 7. April 2006) erhält jedes Aufsichtsrats­mitglied Ersatz für seine baren Auslagen, ein Anwesenheitsgeld für jede Sitzung und eine jährliche Aufsichtsratsver­gütung. Die Aufsichtsratsvergütungen und die Anwesenheitsgelder werden von der Hauptver­sammlung beschlossen und wurden letztmalig in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juli 2005 betragsmäßig neu festgelegt. Das Anwesenheitsgeld (Sitzungsgeld) beträgt 3.000 EUR, wobei das Sitzungs­geld auch bei zwei oder mehr Sitzungen am selben Tag nur einmal beansprucht werden kann. Die jährliche Aufsichtsratsvergütung beträgt für den Vorsitzenden und seine Stellvertreter 40.000 EUR, für alle anderen Mitglieder 20.000 EUR. Die Belegschaftsvertreter erhalten nur das Sitzungsgeld von 3.000 EUR. Die Sitzungsgelder und der Spesenersatz werden unmittelbar nach der betreffenden Sitzung zur Auszahlung gebracht, die Aufsichtsratsvergütungen werden spätestens am Ende jenes Monats ausbezahlt, in welchem die Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr stattfindet.

Vergütung des Aufsichtsrats
Offenlegung gemäß Regel 51:

 In TEUR

 2010/11

 2009/10

 Gesamtvergütungen des Aufsichtsrates

 343

 350

 _davon Aufsichtsratsvergütungen

 225

 180

 _davon Sitzungsgelder

 114

 162

_davon Spesenersatz

4

8