Aufsichtsrat der Zumtobel Gruppe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung bestellt. Die Arbeitnehmervertreter sind gemäß österreichischem Aktiengesetz berechtigt, für je zwei von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder ein Mitglied aus ihren Reihen zu entsenden. Das gilt sowohl für den Aufsichtsrat als auch für seine Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Zumtobel Gruppe:
2003 2015 7 Jahre 2008 2015 2 Jahre 2010 2015 2010 2015 2010 2015 1996 2015 14 Jahre 2004 n.a. 6 Jahre 2004 n.a. 6 Jahre 2007 n.a. 3 Jahre
Name
Veantwortungsbereich
Bestellt
Vertrag endet
Dienstzeit bis dato
KR Dipl.-Ing. Jürg Zumtobel
Vorsitzender
Hero Brahms
2. Stv. Vorsitzender
Dr. Stephan Hutter
Mitglied
Dipl.-Phys. Hans-Peter Metzler
Mitglied
Dr. Johannes Burtscher
Mitglied
Dipl.-Ing. Fritz Zumtobel
Mitglied
Ludwig Auer
Vertreter des Betriebsrats
Herbert Kaufmann
Vertreter des Betriebsrats
Mario Wintschnig
Vertreter des Betriebsrats
- zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder siehe unten

(Vorsitzender)

(Stv. Vorsitzender)




Vertreter des Betriebsrats:



Der Aufsichtsrat hat die Unabhängigkeitskriterien nach Regel 53 in seiner Sitzung vom 29. September 2006 erstmalig festgelegt und in seiner Sitzung vom 26. Juni 2009 eine geänderte Fassung beschlossen, welche sich noch enger an den Leitlinien des Österreichischen Corporate Governance Kodex orientiert. Gemäß diesen Kriterien ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen, wenn es nicht in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Zumtobel Gruppe oder zur Konzernleitung der Zumtobel Gruppe steht. Solche Beziehungen sind unter anderem wesentliche Kunden-Lieferantenbeziehungen oder enge verwandtschaftliche Beziehungen. Die vollständigen Unabhängigkeitskriterien sind auf der Website der Zumtobel Gruppe publiziert (www.zumtobelgroup.com).
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben erklärt, unabhängig im Sinne dieser Kriterien zu sein. Damit werden die Regeln 39 und 53 vollumfänglich eingehalten. Die drei Aufsichtsratsmitglieder Brahms, Klinz und Sommerer sind sowohl unabhängig als auch keine Anteilseigner oder Vertreter von Anteilseignern, womit auch Regel 54 vollumfänglich eingehalten wird.

