Gesetzliche und freiwillige Produktkennzeichnung
CE-Kennzeichen
CE (Conformité Européenne, bedeutet „Europäische Konformität“ bzw. Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien) ist ein Verwaltungskennzeichen der Europäischen Kommission, das 1993 durch die Direktive 93/68/EEC eingeführt wurde.
Die EU-Richtlinien legen zum Schutze des Verbrauchers für verschiedenste Produkte zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest. Die CE-Kennzeichnung symbolisiert die Konformität des Produktes mit den geltenden Anforderungen. Dazu gehören auch entsprechende Bewertungsverfahren wie Gefährdungsanalyse, Risikobewertung und Überprüfung der Normenkonformität.
Das CE-Kennzeichen ist eine verpflichtende Kennzeichnung. Der Hersteller oder Importeur muss seine Produkte selbst deklarieren, damit die Kontrollbehörden feststellen können, ob alle für das Produkt in Frage kommenden Normen und Verordnungen eingehalten wurden.
Die „European Norms Electrical Certification“ (ENEC) ist ein freiwilliges Prüfzeichen, das 1993 eingeführt und zuletzt 2008 aktualisiert wurde. Auf Initiative von europäischen Herstellerverbänden haben europäische Prüf- und Zertifizierungsstellen vereinbart, die EU-Sicherheitsanforderungen an Produkte der Elektrotechnik einheitlich zu bewerten.
Voraussetzung für die Erteilung eines ENEC-Zertifikates ist die Übereinstimmung des Produktes mit den anwendbaren europäischen Normen. Außerdem ist für die Fertigung ein Qualitätsmanagement-System (z.B. in Anlehnung an DIN EN ISO 9001) erforderlich. Der Hersteller oder Importeur muss seine Produkte durch eine externe Instanz (autorisierte Prüfstelle) prüfen und die Konformität mit den geltenden Normen und Vorschriften bestätigen lassen. Diese Prüfungen müssen regelmäßig wiederholt werden.
Die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, kurz WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment), ist seit 2003 in Kraft und sollte bis Mitte 2005 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit der WEEE-Richtlinie wird das Ziel verfolgt, mit einer erweiterten Herstellerverantwortung durch Vermeiden und Verringern eine umweltverträgliche Entsorgung der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott zu erreichen. Jeder Hersteller ist registriert und ist für die Rücknahme und das Recycling seiner Elektro- und Elektronikgeräte zuständig. Jeder Kunde muss die Möglichkeit haben, seinen Elektronikschrott aus dem Privathaushalt kostenlos zu entsorgen.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurde das Recht so umgesetzt, dass Kunden Altgeräte in kommunalen Sammelstellen abgeben können. Die Hersteller entrichten eine entsprechende Gebühr. Ihnen steht aber auch die Option frei ein eigenes Sammelsystem anzubieten.
